Dein Chatbot muss sich als KI vorstellen. Dein Avatar-Video braucht einen sichtbaren Hinweis. Und dein automatisch erstellter Newsletter darf nicht mehr so tun, als hätte ihn ein Mensch geschrieben. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenz- und KI-Kennzeichnungspflichten der EU-KI-Verordnung – für fast jede Organisation, die KI einsetzt. Klingt nach Bürokratie? Ist aber vor allem eine Frage der Orientierung. Und genau die bekommst du hier – Schritt für Schritt.
Was ist passiert?
Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Die Idee dahinter ist einfach und richtig: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit KI zu tun haben – wenn sie mit einem Chatbot schreiben, ein Video sehen oder einen Text lesen. Die Regeln gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, auch in Deutschland. Ein eigenes deutsches Gesetz braucht es dafür nicht.
Wichtig zu wissen: Die Pflichten treffen nicht nur die Anbieter von KI-Systemen. Auch wer KI einsetzt – als Unternehmen, Behörde, Verein oder Solo-Selbstständige – trägt eigene Pflichten. Die EU-Kommission hat dazu im Juli 2026 Leitlinien veröffentlicht, die viele Praxisfragen klären.
Betrifft mich das überhaupt?
Die kurze Antwort: Sehr wahrscheinlich ja. Stell dir drei Fragen:
• Nutzt ihr einen Chatbot oder Voicebot im Kundenkontakt?
• Veröffentlicht ihr Inhalte, die mit KI erstellt wurden – Texte, Bilder, Videos, Audio?
• Arbeitet ihr mit Avataren oder KI-Stimmen, zum Beispiel für Schulungs- oder Marketingvideos?
Wenn du auch nur einmal genickt hast, gilt die Kennzeichnungspflicht auch für euch. Aber – und das ist die gute Nachricht – sie ist gut umsetzbar, wenn man die Logik einmal verstanden hat.
Was du kennzeichnen musst:
• KI im direkten Kontakt: Chatbots, Voicebots und virtuelle Assistenten müssen sich zu erkennen geben – klar und spätestens zu Beginn der Interaktion.
• Deepfakes: Täuschend echte KI-Bilder, -Stimmen und -Videos müssen offengelegt werden – bei Videos mit sichtbarer Einblendung, nicht nur in der Beschreibung.
• Ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Wer KI-Texte veröffentlicht, ohne dass ein Mensch sie geprüft hat und die Verantwortung trägt, muss das kennzeichnen.
• Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Betroffene müssen informiert werden. Am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist Emotionserkennung sogar verboten.
Was du NICHT kennzeichnen musst:
Hier atmen die meisten auf – denn vieles bleibt erlaubt, ohne dass du etwas tun musst:
• Interne Nutzung: KI für Entwürfe, Recherche, Zusammenfassungen oder Übersetzungen löst keine Kennzeichnungspflicht aus. Entscheidend ist die Veröffentlichung.
• Redaktionell geprüfte Inhalte: Wenn ein Mensch den KI-Entwurf prüft, überarbeitet und die Verantwortung übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht für den Text. Genau so arbeiten wir übrigens auch – und genau so lernst du es in unseren Kursen.
• Offensichtliche KI: Eine deutlich künstliche Roboterstimme braucht keinen zusätzlichen Hinweis.
• Kunst und Satire: Hier genügt eine dezente, angemessene Offenlegung, die das Werk nicht stört.
So setzt du die KI-Kennzeichnungspflicht richtig um – in 3 Schritten
Schritt 1: Verschaff dir einen Überblick. Wo nutzt ihr KI – im Kundenkontakt, im Marketing, in der internen Kommunikation? Ohne diese Bestandsaufnahme tappst du im Dunkeln.
Schritt 2: Entscheide pro Inhalt, ob gekennzeichnet werden muss. Dafür haben wir einen Entscheidungsbaum mit fünf einfachen Ja/Nein-Fragen entwickelt – von „Wird der Inhalt überhaupt veröffentlicht?“ bis „Hat ein Mensch geprüft?“. In unter einer Minute hast du die Antwort.
Schritt 3: Nutze fertige Formulierungen. Es gibt keine gesetzliche Pflichtformulierung – aber bewährte Muster. Zum Beispiel: „Hallo! Ich bin der KI-Assistent von …“ für den Chatbot oder „Dieses Video wurde mit KI erstellt – Avatar und Stimme sind künstlich erzeugt“ für das Avatar-Video.
Wichtig ist nur: Die Kennzeichnung gehört dorthin, wo der Inhalt zuerst wahrgenommen wird – nicht ins Impressum.
Und wenn ich es ignoriere?
Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – für kleine und mittlere Unternehmen gelten mildere Maßstäbe. Aber ehrlich gesagt: Das größere Risiko ist das Vertrauen deiner Kundinnen und Kunden. Wer beim Verschleiern von KI erwischt wird, verliert mehr als ein Bußgeldverfahren. Und umgekehrt gilt: Wer transparent mit KI umgeht, zeigt Kompetenz – und baut Vertrauen auf.
Whitepaper
Hol dir das kostenlose Whitepaper: „KI muss erkennbar sein“
13 Seiten, ohne Juristendeutsch – gemeinsam erstellt mit Marcel Helmcke, Datenschutz-Spezialist und Dozent an der Transmedial Akademie.
Darin findest du:
• den Entscheidungsbaum „Muss ich kennzeichnen?“ – in 5 Fragen zur Antwort,
• fertige Formulierungen zum Übernehmen – für Chatbot, Telefon, Bild, Video, Audio und Text,
• 9 Praxisfälle mit Schritt-für-Schritt-Anleitung – vom Website-Chatbot bis zur Behörde,
• die 10-Punkte-Checkliste für dein Unternehmen.
Übrigens: Kennzeichnen ist nur die halbe Miete
Die KI-Verordnung verlangt seit Februar 2025 noch etwas anderes: KI-Kompetenz (Art. 4). Organisationen müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten KI sachkundig einsetzen können. Das ist keine lästige Pflicht, sondern eine echte Chance – denn wer versteht, wie KI funktioniert, kennzeichnet nicht nur richtig, sondern arbeitet auch besser mit ihr. Genau dafür gibt es unsere Weiterbildung zum KI-Prompter (IHK) – praxisnah, bis zu 100 % förderbar über Bildungsgutschein, ohne Vorkenntnisse.
FAQ
Muss ich jede E-Mail kennzeichnen, die ich mit KI schreibe?
Nein. Interne und individuelle Kommunikation ist nicht erfasst. Die Pflicht greift bei veröffentlichten Inhalten – und bei Texten auch nur, wenn kein Mensch sie redaktionell geprüft hat und verantwortet.
Gilt die Pflicht auch, wenn ich nur fertige Tools wie ChatGPT oder HeyGen nutze?
Ja. Als Nutzerin oder Nutzer bist du für die Offenlegung von Deepfakes und ungeprüften KI-Texten verantwortlich – unabhängig davon, wer das Tool entwickelt hat.
Reicht ein allgemeiner Hinweis im Impressum („Wir nutzen KI“)?
Nein. Die Kennzeichnung muss klar, eindeutig und dort platziert sein, wo der Inhalt zuerst wahrgenommen wird – am Bild, am Anfang des Videos, in der ersten Chat-Nachricht.
Was gilt für KI-Systeme, die schon vor August 2026 im Einsatz waren?
Für sie gelten die maschinenlesbaren Markierungspflichten spätestens ab dem 2. Dezember 2026. Die übrigen Pflichten gelten bereits.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft und verantwortet von Phuong Tran, Transmedial Akademie. So setzen wir selbst um, was wir hier erklären. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.
